Arandon Gründer, Feldherr, Vollstrecker und Kleriker
Anzahl der Beiträge : 153 Alter : 54 Ort : Berlin Anmeldedatum : 09.10.07
Thema: Wichtig: Gildensatzung Di Okt 09, 2007 10:14 am
Gildensatzung Artikel I. Zielsetzung
Alcarini Mellyn ist eine freie Gemeinschaft von Spielern, die keine Lust auf Gildenärger und Epicneid haben. Unsere Vorstellung ist es, mit Gleichgesinnten in einer von Leistungszwängen freien Atmosphäre gemeinsam zu spielen und auch grössere Instanzen zu meistern. Diese Zielsetzung richtet sich vor allem an Spieler, die gern einer Gilde beitreten wollen, aber die Bedingungen und Regeln vieler anderer Gilden entweder aus Zeitmangel nicht erfüllen, oder sich nicht mit strikter Organisation und leistungssportlichen Anforderungen identifizieren können.
Artikel II. Mitgliedschaft
Grundsätzlich ist Jedermann/Frau zur Stellung eines Aufnahmeantrages berechtigt, der einen eigenen Charakter auf dem Server “Die Aldor” besitzt. Das Mindestaufnahmealter beträgt 18 Jahre, wobei aber auch Ausnahmen gemacht werden. Neue und bestehende Mitglieder werden gebeten, sich im Mitgliederbereich des Forums mit dem Namen ihres Hauptcharakters anzumelden. Angegebene E-Mailadressen werden nur gildenintern verwendet, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sollte ein Adressenmissbrauch bestätigt werden, wird das betreffende Mitglied unverzüglich von der Gilde ausgeschlossen. Weitere Voraussetzung ist die Bereitschaft des Betreffenden, sich am Rollenspiel und an den Aktivitäten unserer Gilde zu beteiligen. Wir sind keine Hardcore Rollenspiel Gilde. Die Bewerbung sollte im Forum unter „Anträge zur Mitgliedschaft“, kann aber in Ausnahmefällen formlos durch “anflüstern”, an die Gildenleitung erfolgen. Neue Mitglieder erhalten zunächst den Rang “Schlachtrufer”, während eines angemessenen Zeitraumes können sie die Gilde und ihre Gepflogenheiten kennenlernen. Über die Bewerbung und ständige Aufnahme eines neuen Mitgliedes entscheiden die Ränge der Spione. Sollten keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen, genügt die Entscheidung der abstimmenden Spione. Ein einzelnes Mitglied kann die Aufnahme der entsprechenden Person mit seiner Stimme verhindern, wenn ihm diese Person als problematisch bekannt ist (ungebührliches Verhalten, Ninja-looting, etc.). Die entsprechenden Tatsachen sind jedoch nicht nur vorzutragen, sondern auch zu belegen oder beweisen.
Es herrscht das Grundsatzprinzip, d. h. alle Mitglieder sind grundsätzlich gleichberechtigt. Die Mitgliedschaft endet auf eigenen Wunsch des Mitgliedes durch Austritt aus der Gilde. Eine Mitteilung an die Gildenleitung oder im Forum wäre von Vorteil und beugt langem Nachfragen vor. Ein Wiedereintritt nach Verlassen der Gilde bedarf der Mehrheitszustimmung der Spione. Mitglieder, die ohne Angaben von Gründen länger als 20 Tage nicht online waren, werden benachrichtigt und aus der Gilde entlassen. Bei einem trifftigen Grund für die Nichtabmeldung kann eine sofortige Wiederaufnahme erfolgen.
Bei längerer Abwesenheit sollte eine Information im Forum hinterlassen werden.
Art. III Zweitcharakter
Gildenmitglieder sind berechtigt einen Twink (Zweitcharakter) in die Gilde aufnehmen zu lassen. Diese Regelung findet keine Anwendung auf Günstlinge. Gildentwinks bekommen automatisch den Rang eines Günstlings und werden dem Hauptcharakter zugeordnet.
Art. IV Rangsystem und Gildenführung
Die Gilde wird durch die obersten Ränge (ab 5 Sterne) demokratisch geführt. Die Gildenleitung wechselt nur auf eigenen Wunsch. Von der Leitung ausgeschlossen sind Twinks und Schlachtrufer.
Die Ränge im Einzelnen:
Günstling Twinkrang
Schlachtrufer Fußsoldatsrang besteht während der „Kennenlernphase“
Art. V Verhaltensregeln Abs. 1 - Allgemeines Verhalten
Grundsätzlich gibt es keine Vorschriften über das Verhalten der Spieler, es wird vorausgesetzt, dass sich jedes Mitglied innerhalb und außerhalb der Gilde angemessen verhält. Im Gildenchat und im Umgang mit Nichtmitgliedern ist Rollenspiel erwünscht aber nicht zwingend. Bei schwerwiegendem Fehlverhalten gegenüber der Gemeinschaft oder einzelnen Mitgliedern, kann dies im Zweifelsfalle zum sofortigen Ausschluss aus der Gilde führen. Der Umgangston untereinander sei nach Möglichkeit freundlich und höflich, grobe Beleidigungen und Obszönitäten sind unerwünscht. Späße und scherzhafte Plänkeleien sind kein Problem, solange sie erkennbar sind. Hier bitten wir um Einhaltung da sonst sofort ein Gildenauschluss erfolgt.
Abs. 2 - Ungebührliches Verhalten
Radikalismus, grobe Beleidigungen und sonstiges die Menschenwürde verletzendes Verhalten sowohl gegenüber Mitgliedern als auch gegenüber Außenstehenden führen zur sofortigen Sanktionierung durch die Gildenführung. Dies kann gegebenenfalls auch einen sofortigen Gildenausschluss beinhalten. Diese Verhaltensregeln finden erst recht auch ihre Anwendung auf die Kommunikation mittels Teamspeak.
Teamspeak ist im Raid unabdingbar und wird verlangt, reines zuhören im Channel reicht dann aus. Regelmäßige TS Besuche gehören zur Pflicht (Dadurch wird auch der Informationsfluss gewährleistet).
Abs. 3 - Beiträge und Abgaben
Eine Verpflichtung, Gegenstände, Muster, Rezepte usw. an die Gildenbank abzutreten besteht nicht, wäre aber für das Fortkommen der Gilde von Vorteil.
Abs. 4 – allgemeine Loot- Verteilung
In Gruppen, die ausschließlich aus Gildenmitgliedern bestehen, wird bezogen auf die Gegenstände (Loots) erwartet, dass nur Bedarf angemeldet wird wenn die Gegenstände benutzt und gebraucht werden (vermeiden von Ninja-Looten). In Gruppen außerhalb der Gilde ist oben beschriebenes Verhalten ebenfalls gewünscht.
Art. VI Meinungsäußerung
Die Mitglieder von Alcarini Mellyn sind gehalten, Verbesserungsvorschläge, Beschwerden, etc. im Forum einzubringen oder den obersten Rängen (ab 5 Sterne) zukommen zu lassen. Wir bitten um eine faire Tonart beim Schreiben.
Art. VII Gildenbank
Die Gilde ist im Besitz einer Gildenbank.
Der Inhalt der Gildenbanken wird durch freiwillige Spenden (Gold/Gegenstände, usw.) der Gildenmitglieder erwirtschaftet und steht grundsätzlich allen Mitgliedern zur Verfügung. Die späteren Bankverwalter entscheiden vor Ort über die Vergabe von Gegenständen, Vorlagen, Plänen, etc. Es werden nur Objekte ausgegeben die der Besteller selbst und sofort für sich selber nutzen kann. Vorbestellungen für später werden abgelehnt. Des weiteren werden die Bankverwalter in Absprache mit den Gildenmitgliedern mit dem Bankvermögen zum Wohl der Gilde wirtschaften - namentlich wichtige Rezepte oder Gegenstände kaufen die allen Mitgliedern zugute kommen. Kredite können in Absprache mit den Mitgliedern gewährt werden müssen jedoch innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes zurückgezahlt sein.
Art. VIII Hilfsmittel (Addons und Mods)
Die Gildenmitglieder sollten aktuelle Tools (TS2, GroupCalender, Bossmod und Omen oder ähnliches) nutzen. Diese helfen das Gildenspiel zu vereinfachen und die Organisation zu erleichtern. Links werdet ihr dazu im Forum unter „Tipps und Links“ später vorfinden.
Diese Satzung ist ein lebender Bestandteil der Gilde und kann gegebenenfalls den aktuellen Bedürfnissen der Gilde angepasst werden!!!